AGB`S der Interno Design GmbH
ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER INTERNO DESIGN GMBH MIT KUNDEN UND LIEFERANTEN
ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER INTERNO DESIGN GMBH MIT KUNDEN UND LIEFERANTEN
1. GELTUNG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Offerten und Verträge für Werke
zwischen Interno Design GmbH (ID) und den Kunden.
Anderslautende Vereinbarungen gehen den AGB vor, sofern sie von beiden Parteien schriftlich getroffen
werden.
2. OFFERTEN UND VERTRÄGE
Offerten und Verträge von ID basieren auf den SIA-Normen, insbesondere SIA-Normen 118, 118/253, 251, 253.
Wegbedungen werden:
- das allgemeine Rücktrittsrecht des Kunden gemäss Art. 377 OR und Art. 184 SIA 118.
- die betreffend zufälligem Werkuntergang notwendige Verabredung im Werkvertrag gemäss Art. 187, Abs. 2 SIA 118.
- das Wandelungsrecht gemäss Art. 205-209, 368 OR und Art. 169 SIA-Norm 118.
Offerten von ID sind während 30 Tagen ab Offertdatum gültig. Ein Vertrag ist gültig abgeschlossen, sobald der Kunde einer schriftlichen Offerte von ID zustimmt oder eine eingegangene schriftliche Auftragsbestätigung von ID nicht unverzüglich schriftlich ablehnt. Wird über eine der Parteien der Konkurs eröffnet oder wird sie dauerhaft zahlungsunfähig, führt dies zur sofortigen Vertragsauflösung.
3. LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
ID erbringt die vereinbarten Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der im Zeitpunkt der
Ausführung geltenden SIA-Normen, insbesondere SIA-Normen 251 und 253, Merkblätter von
BodenSchweiz und der Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt.
Der Kunde ist verantwortlich, dass alle für die vereinbarte Leistungserstellung nötigen bauseitigen
Vorbereitungen termingerecht erbracht sind. Falls nicht gegeben, ist ID berechtigt, diesbezügliche
Wartezeiten, Räumungs- und Umstellungsarbeiten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Es gelten die vertraglich vereinbarten Ausführungszeiten. Terminverschiebungen sind ID mindestens 7
Tage voraus mitzuteilen. Verzögert sich die Leistungserfüllung ohne Verschulden von ID, so verlängert sich
die Frist mindestens um die Dauer des Verzögerungsgrundes.
ID ist jederzeit berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer beizuziehen.
4. WERKABNAHME
Die erbrachten vereinbarten Leistungen von ID sind vom Kunden oder seinem Vertreter abzunehmen. Es wird ein Werkabnahme-Protokoll erstellt, das beide Vertragsparteien unterzeichnen. Findet innert 7 Tagen nach Arbeitsvollendung keine gemeinsame Abnahme statt, kann ID das Werkabnahme-Protokoll erstellen und dem Kunden zustellen. Ohne schriftliche Ablehnung des Kunden innert 7 Tagen ab Empfang gilt das Werk stillschweigend als vorbehaltlos abgenommen. Wird das Werk bezogen oder durch Dritte weiterbearbeitet, gilt das Werk ebenfalls stillschweigend als vorbehaltlos abgenommen.
5. GEWÄHRLEISTUNG
ID gewährleistet und haftet grundsätzlich gemäss SIA-Norm 118.
ID übernimmt keine Gewähr bei gelieferten Produkten.
- für natürlich bedingte Eigenschaften, Unregelmässigkeiten und Veränderungen, insbesondere betreffend Farbe, Struktur und Maserung.
-
für geringfügige Farbdifferenzen und Änderungen infolge Chargenwechsel oder Produktanpassungen.
- ID haftet nicht für Schäden an gelieferten Produkten infolge:
- natürlicher oder ordentlicher Abnutzung.
- ausserordentlicher Temperatur-, Luftfeuchteschwankung.
- unsachgemässer Nutzung, Bedienung und Pflege.
- Gewaltanwendung.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen von ID sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug, Verzugszins 5% pa.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von ID.
Eine Verrechnung seitens des Käufers mit allfällligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Bei der Ausführung von Arbeiten, die länger als 14 Tage dauert, kann ID Akonto-Rechnungen bis 90% der
bereits erbrachten Leistungen stellen.
7. PREISE
Die Preise verstehen sich in CHF für branchenübliche Mengeneinheiten, exkl. MwSt. Preis- und Sortimentsänderungen, technische Änderungen sowie Korrekturen von irrtümlichen Angaben und Druckoder Tippfehler bleiben vorbehalten.
8. REGIEARBEITEN
Zusätzliche Mehrleistungen werden in Regie verrechnet. Die Regie-Arbeiten werden dem Besteller mündlich und auf Verlangen schriftlich mitgeteilt. Der Besteller ist diesfalls verpflichtet, den schriftlichen Regierapport umgehend zu unterzeichnen bzw. bestätigen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt schweizerisches Recht.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterstehen schweizerischem Recht unter
Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Hauptsitz der INTERNO
DESIGN GMBH.
5.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen/ August.2023